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Keine Gebührenpflicht für Internet-PCs

Endlich mal wieder ein sinnvolles Urteil eines deutschen Gerichts zu internetrelevanten Themen:
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (AZ 5 K 243/08.WI(V) sind Internet-PCs sind automatisch von der Pflicht zu Rundfunkgebühren betroffen. Dies wird unter anderem damit begründet, dass der Gebührentatbestand für Internet-PCs nicht hinreichend konkretisiert ist. Ausserdem wird ein Internet-PC am Arbeitsplatz in der Regel nicht als Rundfunkempfänger genutzt: Er wird “nicht typischerweise zum Empfang von Sendungen des Hörfunks bereitgahalten, sondern in vielfacher Weise anderweitig genutzt” .
Respekt dem Verwaltungsgericht.